Unsere Leistungen
- Behandlungspflege
- Grundpflege
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Dies sind Leistungen, die Ihnen Ihr behandelnder Arzt
verordnet, wie z. B. Insulinspritzen, Medikamentengaben,
Wundversorgung, Kompressionsverbände anlegen, Kompressionstrümpfe
An- und Ausziehen, u. v. m.
Körperpflege (Baden, Duschen, Teilwaschung), An- und
Auskleiden, Mobilisation, Betten und Lagern, Hilfe bei der
Nahrungsaufnahme, Inkontinenzversorgung, Hauswirtschaftliche
Versorgung, u. v. m.
Bei allen
Pflegegraden stehen zusätzliche Betreuungs- und
Entlastungsleistungen in Höhe von 125,- Euro pro Monat zur
Verfügung, die über einen Pflegedienst oder
Seniorenbetreuung abzurufen
sind.
- Verhinderungspflege
- Palliativpflege und Sterbebegleitung
- Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Schulungen
- Hausnotruf
Wer Angehörige pflegt, hat auch Urlaub verdient oder kann
selbst krank werden. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten
einer Ersatzpflegekraft über die Verhinderungspflege.
Patienten in der letzten Lebensphase ihres Lebens brauchen
oftmals besondere medizinische Versorgung, ich und meine dafür
ausgebildeten Mitarbeiterinnen geben ihnen die Sicherheit und
Ruhe, die Sie brauchen, um Zuhause Abschied nehmen zu können.
Die Pflegebegutachtung ist Pflicht bei Vorliegen eines
Pflegegrades 2-5 wenn Pflegegeld ausbezahlt wird. Es erfordert
regelmäßige Besuche eines Pflegedienstes in Ihrem Haus. Bei
Pflegegrad 2 und 3 alle 6 Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle 3
Monate
Wir bieten Gruppenpflegeschulungen für Angehörige, wie z. B.
Pflege von demenzerkrankten Menschen, in Zusammenarbeit mit
anderen Kooperationspartnern und den Krankenkassen.
Wir vermitteln ihnen gerne den Kontakt zu unserem
Kooperationspartner.